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Welche Pelze stehen unter Artenschutz?

Unter Artenschutz stehen zum Beispiel Ozelot, Leopard und andere.

Bei diesen exotischen Pelzen benötigen Sie eine CITES-Bescheinigung und eine EG-Vermarktungsbescheinigung, um diese auf dem freien Markt anbieten zu können.

Bei diesen Fellarten ist allerdings der Verkauf bei Pelzankauf.de nicht möglich.
Auch mit einer CITES- und einer EG-Verkmarktungsbescheinigung lehnen wir den Ankauf ab.

Hinweis:
Senden Sie uns aber bei Unsicherheit der Fellart ruhig die Pelze ein.